Leistungsbeschreibung der Eventium Suite
Stand: Oktober 2026
Diese Leistungsbeschreibung ist die in § 3 Abs. 2 der AGB genannte, auf der Website des Anbieters veröffentlichte Leistungsbeschreibung. Sie beschreibt, was der Anbieter, die Aller Ende Anfang UG (haftungsbeschränkt), mit der Eventium Suite schuldet. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss angezeigte Fassung.
1 Plan und Sitzarten
Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem bei Vertragsschluss gewählten Plan, der Anzahl und Art der gebuchten Sitze und der bei Vertragsschluss veröffentlichten Leistungsbeschreibung in der jeweils angezeigten Fassung (§ 3 Abs. 2 der AGB). Nutzen dürfen Sie nur die Module und Funktionen, die für Ihre Organisation lizenziert und freigeschaltet sind.
| Sitzart | Zugriff |
|---|---|
| Sitz für Nutzer der Suite (Manager-Sitz) | Zugriff auf die Suite nach den Modul- und Rollenrechten der Organisation. |
| Sitz für Mitarbeitende im Personalmodul (Crew-Mitglied) | Zugriff auf das Mitarbeiterportal, etwa Dienstplan, Stunden, Abwesenheiten und Vertretungsanfragen. |
Die aktuellen Entgelte für Plan und Sitze finden Sie auf der Seite Preise und vor der Buchung im Bestellprozess bzw. im Kundenkonto.
2 Module
Die Plattform ist eine modulare Software für projektgetriebene Dienstleistungsunternehmen. Sie umfasst je nach Plan folgende Module:
| Modul | Inhalt |
|---|---|
| Projekte und Kunden (CRM) | Projekt- und Kundenverwaltung, Projekt-Pipeline. |
| Produkt- und Leistungskatalog | Produkte, Leistungen und Pakete. |
| Angebote | Erstellung und Verwaltung von Angeboten. |
| Rechnungen, Zahlungseingang, Mahnwesen | Rechnungen, Zahlungseingänge und Mahnungen. |
| Aufgaben | Aufgabenverwaltung. |
| Kalender | Termine und Terminplanung. |
| Ressourcen | Buchung und Verfügbarkeit von Ressourcen. |
| Personal | Dienstplan, Zeiterfassung, Abwesenheiten, Checklisten. |
| Raumplanung | Raum- und Sitzplanung im Editor. |
| Kommunikation | Chat und E-Mail in einer Oberfläche. |
| Dateiverwaltung | Dokumente und Dateien in einer Ordnerstruktur. |
| Genehmigungen | Freigabe-Abläufe. |
| Automationen | Automatisierte Abläufe. |
| Kundenportal und Widgets | Zugang für Ihre Kunden per Link, eingebettete Widgets. |
| Dienstleister-Netzwerk | Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern. |
| KI-gestützte Funktionen | Funktionen auf Basis künstlicher Intelligenz im Rahmen des gemeinsamen KI-Kontingents der Organisation. |
3 Beta, Vorschau und „Demnächst“
Werbliche Darstellungen auf der Website, insbesondere als Beta, Vorschau oder „Demnächst“ gekennzeichnete Funktionen, sind nicht Teil der Leistungsbeschreibung.
Für Funktionen, die vor ihrer allgemeinen Verfügbarkeit als Beta, Vorschau oder Test freigeschaltet werden, gilt § 7 der AGB.
4 Nicht Gegenstand der Leistung
Die Plattform ist ein Vorsystem für die Geschäftsabwicklung des Kunden. Nicht Gegenstand des Vertrags sind insbesondere:
- eine Finanzbuchhaltung und Jahresabschlüsse,
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen,
- eine revisionssichere Archivierung,
- der Empfang elektronischer Eingangsrechnungen,
- die Erbringung von Zahlungsdiensten,
- Steuer-, Rechts- oder sonstige Beratung.
Schnittstellen zu Drittsystemen, etwa Buchhaltungssoftware, sind nur geschuldet, wenn sie in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als verfügbar ausgewiesen und für die Organisation freigeschaltet sind.
Der Anbieter schuldet keine Überlassung der Software zur Installation beim Kunden und keine Herausgabe des Quellcodes.
5 Wechsel, Datenexport und Beendigung
Die folgenden Angaben informieren Sie nach Art. 26 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) über den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder auf eigene Systeme. Verbindlich sind die Regelungen in § 17 Abs. 6, § 18 und § 19 der AGB.
5.1 Ablauf des Wechsels
- Sie verlangen den Wechsel jederzeit in Textform (E-Mail an info@allerendeanfang.de) oder über die dafür vorgesehene Funktion im Kundenkonto.
- Der Anbieter bestätigt den Eingang mit Datum und beginnt den Wechsel spätestens zwei Monate nach Zugang Ihres Verlangens, auf Wunsch früher.
- Ab Beginn des Wechsels gilt ein Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen. In dieser Zeit erbringt der Anbieter die vertraglichen Leistungen weiter, unterstützt den Wechsel in angemessenem Umfang und hält die Sicherheit der Daten aufrecht. Ist der Übergangszeitraum technisch nicht einzuhalten, teilt der Anbieter dies innerhalb von 14 Werktagen nach Ihrem Verlangen mit Begründung mit und nennt einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Sie können den Übergangszeitraum einmalig um einen von Ihnen bestimmten angemessenen Zeitraum verlängern.
- Der Anbieter stellt Ihnen einen Gesamtexport bereit. Nach dem Ende des Übergangszeitraums können Sie Ihre Daten noch mindestens 30 Tage abrufen.
- Mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels endet der Vertrag; der Anbieter bestätigt dies in Textform. Die Vergütungspflicht bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums bleibt unberührt. Die exportierbaren Daten löscht der Anbieter erst, wenn der Wechsel erfolgreich abgeschlossen und der Abrufzeitraum abgelaufen ist. Für den Wechsel selbst erhebt der Anbieter kein Entgelt.
- Statt eines Wechsels können Sie in Textform oder über die dafür vorgesehene Funktion im Kundenkonto verlangen, dass der Vertrag endet und Ihre exportierbaren Daten gelöscht werden (Beendigung mit Löschung). Der Vertrag endet dann zwei Monate nach Zugang Ihres Verlangens, auf Ihren Wunsch zu einem früheren Zeitpunkt; das gilt abweichend von § 17 Abs. 2 und 5 auch während eines längeren Abrechnungszeitraums. Bis zum Vertragsende können Sie einen Gesamtexport anfordern. Nach dem Vertragsende löscht der Anbieter die exportierbaren Daten ohne Gnadenfrist. Der Anbieter bestätigt das Vertragsende in Textform. Die Vergütungspflicht bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums bleibt unberührt.
5.2 Exportformate
Der Gesamtexport umfasst insbesondere strukturierte Daten in maschinenlesbaren Formaten, Belege als PDF-Dateien und hochgeladene Dateien in ihrer Ordnerstruktur. Zugangsgeheimnisse wie Passwörter und Schlüssel sind nicht enthalten.
5.3 Exportierbare Datenkategorien
Exportierbar sind abschließend die folgenden Kategorien, jeweils einschließlich der Metadaten, die durch die Nutzung der Organisation unmittelbar oder mittelbar entstehen und der Organisation zugeordnet sind:
- Stammdaten der Organisation, insbesondere Firmen- und Einstellungsdaten, Rollen, Rechte, Mitgliedschaften und Sitze;
- Kontakte, Firmen und Ansprechpartner der Kundenverwaltung;
- Projekte, Aufgaben, Kalendereinträge, Ressourcen und Raumpläne;
- Produkt- und Leistungskatalog, Angebote, Rechnungen, Mahnungen, Zahlungseingänge und Belege;
- Personaldaten, insbesondere Dienstpläne, Zeiten, Abwesenheiten, Checklisten und Personalstammdaten;
- Kommunikation, insbesondere Chats, E-Mails, Kommentare und Notizen;
- hochgeladene Dateien und Dokumente einschließlich ihrer Ordnerstruktur;
- Inhalte und Einstellungen von Kundenportal, Widgets, Automationen, Genehmigungen, Vorlagen und Partnerschaften;
- in der Organisation gespeicherte Ergebnisse von KI-Funktionen;
- kundenbezogene Nutzungsmetadaten, insbesondere Aktivitäts- und Änderungsprotokolle, Zeitstempel und die Verbrauchsdaten der Organisation;
- digitale Vermögenswerte, insbesondere von Ihnen hochgeladene Logos, Bilder und Vorlagen sowie von Ihnen angelegte Felder, Kategorien und sonstige Stammdaten-Konfigurationen.
5.4 Bekannte Einschränkungen und Folgen der Beendigung
Nicht exportierbar sind:
- Zugangsgeheimnisse wie Passwörter, Schlüssel und Zugangsdaten zu eigenen E-Mail-Servern; Sie können sie beim neuen Anbieter neu anlegen;
- Software, Quellcode, Datenmodelle, Gestaltung und vom Anbieter bereitgestellte Vorlagen;
- Betriebs- und Sicherheitsprotokolle der Plattform, die nicht Ihrer Organisation zugeordnet sind;
- Daten anderer Organisationen und Partner, soweit sie nicht in Ihrer Organisation gespeichert sind;
- aggregierte und anonymisierte Nutzungsdaten, die keinen Bezug zu Ihnen mehr haben.
Die Folgen der Beendigung richten sich nach dem gewählten Weg:
- Vertragsende ohne Wechsel und ohne Beendigung mit Löschung: Mit dem Vertragsende beginnt eine Gnadenfrist von 30 Tagen; während dieser Zeit ist der Zugriff gesperrt. Nach Ablauf der Gnadenfrist und Bereitstellung des Exports löscht der Anbieter die Organisation und sämtliche Kundendaten endgültig und unwiderruflich (§ 18 der AGB).
- Löschung der Organisation durch den Inhaber: Sie gilt als Kündigung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Der Zugriff endet mit Beginn der Gnadenfrist; die Löschung erfolgt nach deren Ablauf (§ 17 Abs. 5 der AGB). Bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet.
- Wechsel: Löscht der Anbieter die exportierbaren Daten erst nach erfolgreichem Abschluss des Wechsels und Ablauf des Abrufzeitraums. Rügt der Kunde vor Ablauf des Abrufzeitraums in Textform, dass Daten fehlen oder nicht lesbar sind, und beruht dies auf einem Fehler des Anbieters, setzt der Anbieter die Löschung aus, bis er die Daten vollständig und lesbar bereitgestellt hat (§ 19 Abs. 5 der AGB).
- Beendigung mit Löschung: Nach dem Vertragsende löscht der Anbieter die exportierbaren Daten ohne Gnadenfrist (§ 19 Abs. 7 der AGB).
Weitergehende zwingende Rechte nach der Verordnung (EU) 2023/2854 bleiben unberührt (§ 19 Abs. 8 der AGB).
Bei Fragen zur Leistungsbeschreibung wenden Sie sich bitte an: info@allerendeanfang.de
Weitere Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Datenschutzerklärung und dem Impressum.